Privatleasing.
Ab nur 260,00 € brutto monatlich! (1)
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Leasingangebot VW Caddy
VW NFZ CADDY 2,0 l TDI | GEBRAUCHTWAGEN | 55 kW (75 PS) | ERSTZULASSUNG: 15.11.2021 | GESAMTFAHRLEISTUNG: 7.990 km
- Radio "Composition" mit 20,96 cm (8,25 Zoll) Touch-Farbdisplay
- Ganzjahresreifen 205/60 R16 96H XL Rollwiderstandsoptimiert
- Klimaanlage mit manueller Regelung
- Licht-und-Sicht-Paket
- Seitenscheiben vorn in Wärmeschutzglas,Seitenscheiben hinten und Heckscheibe
- abgedunkelt, zu 74 % lichtabsorbierend
- Winterpaket
- Sitzheizung für Sitze im Fahrerhaus, links und rechts, getrennt regelbar
- Einparkhilfe im Front- und Heckbereich
- LED-Hauptscheinwerfer mit LED-Tagfahrlicht
- Fahrlichtschaltung automatisch, mit Tagfahrlicht sowie Begrüßungs- und
- u.v.m.
Sonderzahlung | 1.500,00 € |
Laufzeit | 48 Monate |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Monatliche Leasingrate (1) | 260,00 € (1) |
Monatliche Leasingrate (1) | 298,67 € (1) |
VW Caddy Highlights
VON IHRER OSTERMAIER AUTO-FAMILIE Copper Bronze Metallic
Schaltgetriebe
Diesel
55 kW (70 PS)
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Die Angaben entsprechen zugleich dem 2/3 Beispiel nach § 6a Abs. 3 PAngV.
(2) Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.