Erhöhte Umweltprämie- jetzt zuschlagen!
Holen Sie sich Ihren Umweltbonus! Ab jetzt.
Wählen Sie aus einem großen Fahrzeugpool Ihr Wunschauto aus und erhalten Sie 4.500.-€* für Plug-In-Hybride und 6.000.-€* für reine E-Fahrzeuge. Davon übernimmt 50% der Automobilhersteller und 50% der Staat.
Eine attraktive Prämie, die außerdem für Zulassungen nach dem 04.11.2019, also auch rückwirkend für bereits vorliegende Bestellungen bzw. bereits erfolgte Zulassungen gilt.
Eine staatliche Förderung:
Seit dem Juli 2016 erhalten Käufer eines Plug-In- bzw. E-Fahrzeugs über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Umweltprämie. Diese wurde im Mai 2019 bis Ende 2020 verlängert und mittels Regierungsbeschlusses am 04.11.2019 erhöht. Eine Entscheidung, die abschließend auch von der EU-Kommission akzeptiert wurde.
Für wen gilt die Umweltprämie?
- reine E-Fahrzeuge
- Plug-In-Hybride mit
unter 50 Gramm
CO2-Emission pro
Kilometer
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
Nicht antragsberechtigt sind:
- Bundesländer, deren
Einrichtungen und
Kommunen
- Bund
- Automobilhersteller,
die sich an der
Finanzierung des
Umweltbonus
beteiligen sowie
deren Tochter-
gesellschaften und
alle anderen
Tochter-
gesellschaften der
Muttergesellschaft
des Automobil-
herstellers, auf die
diese
Muttergesellschaft
mittelbar oder
unmittelbar Einfluss
ausüben kann
Zu erfüllende Voraussetzungen:
- die Erstzulassung
muss in Deutschland
auf den Antragsteller
laufen
- die
Mindesthaltedauer
beträgt 6 Monate
Anleitung zur Auszahlung des staatlichen Anteils der erhöhten Umweltprämie:
Die Beantragung des staatlichen Anteils erfolgt über den Kunden selbst. Somit müssen Sie diesen Anteil beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen.
Der Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen kann idealerweise über ein Online-Formular erfolgen.
Zum Download des Antrags geht es hier: https://fms.bafa.de/BafaFrame/fem
Anschießend erhalten Sie vom BAFA eine Bestätigungs-E-Mail.
Nach erfolgreicher Antragsprüfung sowie Anerkennung durch das BAFA wird der staatliche Anteil der Umweltprämie auf Ihr im Antrag hinterlegtes Bankkonto überwiesen.
Wichtig: Nach der Stellung des Antrags:
- Nachweispflicht Ihres Kauf- bzw. Leasing-
Vertrags inklusive der Anlagen! Die müssen Sie
unbedingt elektronisch einreichen, da es
postalisch nicht bearbeitet wird.
- Um auch nach der Stellung des Antrags und
Prämienauszahlung weiterhin prämienberechtigt
zu bleiben, müssen Sie Ihr E-Fahrzeug für
mindestens 6 Monate auf Sich zulassen. Bei
Änderungen, wie beispielsweise der Verkauf des
Fahrzeugs, sind Sie verpflichtet das dem BAFA
unverzüglich mitzuteilen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Angebot für Sie:

1. Herstelleranteil (50 %), wie folgt:
a) Nettowerte: 2.250 € (PHEV) / 3.000 € (BEV)
b) Bruttowerte: 2.678 € (PHEV) / 3.570 € (BEV)
2. Staatl. Anteil (50%): 2.250 € (PHEV) bzw. 3.000 € (BEV). Diese Beträge stellen sowohl den Netto-, als auch den Bruttobetrag dar. Hier gibt es keine Mehrwertsteuer.