Zum Hauptinhalt springen
Schließen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Autohaus Ostermaier GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ostermaier.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Autohaus Ostermaier GmbH
Landshuter Straße 9
84137 Vilsbiburg
+49 8741 96 33 -0
info@ostermaier.de

https://www.ostermaier.de/standorte/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Bei den Formularen auf dieser Website entspricht der Farbkontrast zwischen Text, Eingabefeldern und Hintergrund derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dies kann insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Lesbarkeit und Nutzung der Formulare erschweren. Wir planen eine Überarbeitung des Designs, um ausreichende Kontraste gemäß den geltenden Richtlinien sicherzustellen.

Derzeit sind nicht alle Links auf dieser Website semantisch korrekt ausgezeichnet. Das bedeutet, dass einige Verlinkungen nicht ausreichend beschreiben, welches Ziel sie haben oder welche Funktion sie erfüllen. Dies kann die Nutzung für Menschen mit assistiven Technologien erschweren. Wir sind uns dieses Aspekts bewusst und arbeiten daran, alle Links barrierefrei und verständlich zu gestalten.

Einige Formularfelder auf dieser Website sind derzeit noch nicht mit eindeutig zugeordneten oder ausreichend sichtbaren Feldbeschriftungen (Field Labels) versehen. Das kann dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere mit Screenreadern – die Bedeutung einzelner Eingabefelder nicht eindeutig erfassen können. Wir arbeiten daran, alle Formulare mit klaren, programmatisch verknüpften Labels auszustatten, um die Bedienbarkeit für alle Nutzergruppen zu verbessern.

Der Zweck einiger Links auf dieser Website ist derzeit nicht in jedem Fall eindeutig erkennbar. Vor allem bei generischen Linktexten wie „Hier klicken“ oder „Mehr erfahren“ ist aus dem Linktext allein nicht ersichtlich, wohin der Link führt oder welche Aktion damit verbunden ist. Dies kann insbesondere die Nutzung mit Screenreadern erschweren. Wir werden die Linktexte überarbeiten, um sie klarer, aussagekräftiger und barrierefrei verständlich zu gestalten.

Auf einigen Seiten dieser Website werden identische Linktexte verwendet, die jedoch auf unterschiedliche Ziele verweisen. Das kann für Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere mit Screenreadern – verwirrend sein, da der Zweck der Links nicht eindeutig erkennbar ist. Wir planen, diese Linktexte so anzupassen, dass sie den jeweiligen Zielinhalt klar und unterscheidbar wiedergeben und somit eine bessere Orientierung und Zugänglichkeit ermöglichen.

Einige Tabellen auf dieser Website sind derzeit nicht mit korrekt ausgezeichneten Tabellenüberschriften (Table Headers) versehen. Ohne diese semantische Kennzeichnung können assistive Technologien wie Screenreader die Struktur und den Inhalt der Tabellen nur eingeschränkt erfassen. Wir werden die betroffenen Tabellen überarbeiten und mit korrekten Header-Zellen versehen, um eine bessere Orientierung und barrierefreie Nutzung sicherzustellen.

Einige Seiten dieser Website verfügen derzeit nicht über eine eindeutig ausgezeichnete Hauptüberschrift (H1). Das erschwert insbesondere Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern die schnelle Erfassung der Seitenstruktur und der wichtigsten Inhalte. Wir werden sämtliche Seiten überprüfen und eine korrekt platzierte H1 einfügen, um die hierarchische Gliederung zu verbessern und die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Auf einigen Seiten dieser Website fehlen derzeit Alternativtexte (Alt-Texte) für Bilder oder sie sind nicht ausreichend aussagekräftig. Ohne diese Beschreibungen können Screenreader den Bildinhalt nicht vermitteln, was die Zugänglichkeit für sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer einschränkt. Wir arbeiten daran, sämtliche Bilder mit passenden, inhaltlich relevanten Alt-Texten zu versehen, um eine vollständige barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

Unser auf der Website integrierter Neuwagenkonfigurator, der von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, weist derzeit noch nicht die vollständige digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf. Uns sind spezifische Mängel im Bereich der Barrierefreiheit innerhalb dieses Tools bekannt. Wir sind im engen Austausch mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen. Eine Behebung dieser Mängel wird bis zum 31. August 2025 angestrebt.

Unser integriertes Online-Tool zur Serviceterminbuchung, das von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, entspricht derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Uns ist bekannt, dass spezifische Elemente innerhalb dieses Tools noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Wir stehen im engen Austausch mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren schnellstmöglich zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen.

Darüber hinaus ist die Newsletter-Anmeldeseite derzeit noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Der dort verwendete Text zu „Impressum“ und „Datenschutz“ weist ein zu geringes Kontrastverhältnis auf, was die Lesbarkeit für viele Nutzerinnen und Nutzer einschränkt. Zudem fehlt ein aussagekräftiger Seitentitel, der Screenreader-Nutzenden eine schnelle Orientierung über den Inhalt der Seite ermöglichen würde und für Suchmaschinen eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellt. Ein weiteres Problem besteht in der fehlenden Angabe eines Sprachattributs für die Seite. Ohne dieses Attribut kann es passieren, dass Screenreader den Inhalt nicht in der korrekten Sprache interpretieren und wiedergeben. Außerdem ist auf der Seite keine semantische Hauptmarkierung vorhanden, wodurch die Navigation und Orientierung für Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind, erschwert wird. Auch diese Mängel sind uns bewusst, und wir arbeiten daran, die Newsletter-Anmeldeseite entsprechend den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit zu überarbeiten und zugänglich zu gestalten.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere tabellarische Verbrauchs- und Emissionsangaben, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der Vielzahl individueller Tabellen und des manuellen Erstellungsprozesses können diese Tabellen derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Tabellen würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Website schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten.

Evaluationsmethode

Selbsteinschätzung durch Dritte

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.