Mit der neuen Sonderabschreibung für rein elektrische Fahrzeuge können Sie 75 % der Anschaffungskosten sofort im ersten Jahr abschreiben – und das bedeutet: massive Steuerersparnisse, Liquiditätsvorteile und einen echten Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen.
Zusätzlich wurde die bisherige Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Dadurch profitieren Sie künftig auch bei hochwertigen E-Fahrzeugen bis 100.000 € vom steuerlichen Vorteil – so wird der Umstieg auf moderne und leistungsstarke Elektromodelle noch attraktiver für Ihr Unternehmen.
WER PROFITIERT VON DER SONDERABSCHREIBUNG?
Die neue Regelung richtet sich gezielt an:
- Selbstständige und Freiberufler
- Gewerbetreibende und KMU
- Flottenmanager und Fuhrparkverantwortliche
- Unternehmen jeder Größe
WAS GENAU WIRD GEFÖRDERT?
Die Sonderabschreibung gilt für:
- Rein elektrische Fahrzeuge (BEV)
- Anschaffungen zwischen dem 30.06.2025 und dem 31.12.2027
- Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 100.000 € (vorher: 70.000 €)
UNSERE UNTERSTÜTZUNG – IHR VORTEIL!
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt:
- Auswahl geeigneter E-Modelle
- Beratung zur optimalen Investitionszeit
- Überblick über Verfügbarkeit, Lieferzeiten und Herstellerangebote
- Auf Wunsch: Hilfe bei Förderanträgen und steuerlicher Einordnung
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Energieverbrauch kombiniert: 22,2 kWh/100 km | CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO₂-Klasse: A