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Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine neue steuerliche Sonderregelung der Bundesregierung, die den Umstieg auf Elektromobilität für Unternehmer so attraktiv macht wie nie zuvor.

Mit der neuen Sonderabschreibung für rein elektrische Fahrzeuge können Sie 75 % der Anschaffungskosten sofort im ersten Jahr abschreiben – und das bedeutet: massive Steuerersparnisse, Liquiditätsvorteile und einen echten Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen.

Zusätzlich wurde die bisherige Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Dadurch profitieren Sie künftig auch bei hochwertigen E-Fahrzeugen bis 100.000 € vom steuerlichen Vorteil – so wird der Umstieg auf moderne und leistungsstarke Elektromodelle noch attraktiver für Ihr Unternehmen.

WER PROFITIERT VON DER SONDERABSCHREIBUNG?
Die neue Regelung richtet sich gezielt an:
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Gewerbetreibende und KMU
  • Flottenmanager und Fuhrparkverantwortliche
  • Unternehmen jeder Größe
Egal, ob Sie sich Ihr erstes E-Fahrzeug anschaffen oder Ihre gesamte Flotte elektrifizieren möchten – diese Förderung bringt Schwung in Ihre Mobilitätsstrategie.

WAS GENAU WIRD GEFÖRDERT?
Die Sonderabschreibung gilt für:
  • Rein elektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Anschaffungen zwischen dem 30.06.2025 und dem 31.12.2027
  • Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 100.000 € (vorher: 70.000 €)
Wichtig: Die Sonderabschreibung ist zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung möglich – damit lassen sich steuerlich optimale Effekte erzielen.

UNSERE UNTERSTÜTZUNG – IHR VORTEIL!
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt:
  • Auswahl geeigneter E-Modelle
  • Beratung zur optimalen Investitionszeit
  • Überblick über Verfügbarkeit, Lieferzeiten und Herstellerangebote
  • Auf Wunsch: Hilfe bei Förderanträgen und steuerlicher Einordnung
Sie planen – wir kümmern uns um den Rest.

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Energieverbrauch kombiniert: 22,2 kWh/100 km | CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km, CO₂-Klasse: A

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